Die Übernachtung darf nicht über die Vergütung entscheiden

Nach den Plänen für 2027 soll bei bestimmten Eingriffen die Fallpauschale entfallen, wenn Patientinnen und Patienten am selben Tag nach Hause gehen. Bleiben sie über Nacht im Krankenhaus, wird sie weiter gezahlt. Damit wird die sichere Entlassung nach Hause bestraft und das Krankenhausbett belohnt.

Ob jemand über Nacht bleibt, muss eine medizinische Entscheidung sein – keine wirtschaftliche.

Stefan Elmshäuser, Geschäftsführer der PKG

Das gilt ganz besonders für Kinder und Jugendliche.

Teure Strukturen statt Effizienz

Rund 2,6 Millionen Fälle könnten ambulant versorgt werden, die heute noch stationär behandelt werden. Gleichzeitig sind die geplanten Sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (SÜV) teuer: 180.000 Euro pro Bett und Jahr plus 90 Euro pro Tag, dazu ein Strukturfonds von 50 Milliarden Euro bis 2036. Praxiskliniken erbringen vergleichbare Leistungen schon heute – privatwirtschaftlich finanziert und ohne öffentliche Mittel.

Wettbewerb statt Monopol

Wenn Ambulantisierung allein beim Krankenhaus ansetzt, entsteht ein neues, teures Monopol. Die SÜV brauchen Konkurrenz. Praxiskliniken stellen sich denselben Struktur- und Qualitätsanforderungen – und eine verpflichtende öffentliche Qualitätsberichterstattung befürworten wir ausdrücklich.

Unsere fünf Forderungen

  • Die geplante Vergütungsregelung für 2027 streichen.
  • Praxiskliniken zu Tagespauschalen (bis zu drei Tage) und zur Hybrid-DRG bzw. stationären Vergütung zulassen.
  • § 115b SGB V öffnen: „durch das Krankenhaus bzw. in Kooperation“ statt „im Krankenhaus“.
  • Eine Rechtskategorie „Kooperationsarzt“ schaffen, damit Ärztinnen und Ärzte, die in Praxis und Krankenhaus operieren, nicht als scheinselbstständig gelten.
  • Eine dritte Versorgungssäule im SGB V schaffen – als ersten Schritt in einer Modellregion.

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