Der Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes sieht eine Budgetierung vertragsärztlicher Leistungen vor (§ 87d SGB V). Ambulante Operationen wurden bisher extrabudgetär vergütet. Künftig sollen sie in eine gedeckelte Gesamtvergütung auf Basis des Jahres 2025 einbezogen werden. Das wirkt faktisch als Mengenbegrenzung: Was über das Budget hinausgeht, wird nicht mehr vergütet – und findet damit nicht mehr statt.
Rückenwind aus dem Bundesrat
Der Bundesrat teilt diese Einschätzung. In seiner Stellungnahme vom 12. Juni 2026 (Drucksache 256/26) hält er die budgetlimitierenden Vorgaben für ambulante Operationen sowie für Vorsorge und Prävention nicht für zielführend und bittet um Prüfung, ob diese Leistungen ausgenommen werden können.
Weitere Verschlechterungen
- Mit dem Wegfall der Hybrid-DRGs verlieren Praxiskliniken und AOZ ein zentrales sektorenübergreifendes Vergütungsinstrument.
- Die geplante Kurzliegerpauschale soll nur Krankenhäusern zustehen, obwohl Praxiskliniken identische Leistungen erbringen – aus unserer Sicht ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Was wir fordern
- Ambulante Operationen vollständig aus der Budgetierung herausnehmen, wie es der Bundesrat empfiehlt.
- Die Hybrid-DRGs erhalten.
- Die Kurzliegerpauschale klar definieren und für alle Leistungserbringer öffnen, unabhängig vom Sektor.